Berufsgenossenschaft

Der Freeliner hat zwar keine Hilfsmittelnummer, wird aber aufgrund seiner einzigartigen Eigenschaften von der Berufsgenossenschaft zur Erhaltung der betrieblichen Arbeitskraft empfohlen und die Kosten in der Regel übernommen.
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Krankenkassen

Gesetzl. Krankenkassen übernehmen meist einen Teil der Kosten. Im Speziellen das Luftfederfahrwerk stellt ein Alleinstellungskriterium dar, das bei Rückenproblemen eine Empfehlung des Freeliners nahezu unumgänglich macht, da es dazu kein konkurrierendes Produkt gibt. Private Krankenversicherer übernehmen in vielen bisherigen Fällen teilweise oder ganz die Kosten. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Vorlage bei der Krankenkasse.